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   LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19 AB   

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https://dejure.org/2019,21782
LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19 AB (https://dejure.org/2019,21782)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.07.2019 - L 20 SF 12/19 AB (https://dejure.org/2019,21782)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - L 20 SF 12/19 AB (https://dejure.org/2019,21782)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Zulässigkeit einer Entscheidung des abgelehnten Richters im Verfahren der Anhörungsrüge gegen den Befangenheitsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 178a Abs. 4 S. 1; SGG § 178a Abs. 2 S. 5
    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d.h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

  • BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C

    Fristwahrung per Fax bei der Übermittlung von Schriftsätzen im

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    Frühester, in aller Regel aber auch spätester Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs, mit der die Zwei-Wochen-Frist des § 178a Abs. 2 Satz 1 SGG zu laufen beginnt, ist die Zustellung der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BSG, Beschluss vom 15.03.2018, B 10 ÜG 30/17 C).

    Zwar ist ein Antrag auf Bewilligung von PKH auch im Verfahren der Anhörungsrüge zulässig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C, und vom 15.03.2018, B 10 ÜG 30/17 C).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    101 Abs. 1 Satz 2 GG lässt "in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs" (BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, 1 BvR 3084/06) eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Gesuch zu (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines klar unzulässigen, d.h. gänzlich untauglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, 1 BvR 3084/06), oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).

  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    Denn die Umstände des Einzelfalls machen vorliegend, auch wenn die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und diejenige über das Begehren in der Sache, hier also über die Anhörungsrüge, unterschiedlichen Maßstäben unterliegen, eine separate Begründung der Entscheidung über die PKH nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.07.2016, 2 BvR 2231/13, und vom 05.12.2018, 2 BvR 2257/17).
  • BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    Würde in einer Konstellation wie hier, in dem eine anwaltliche Vertretung erstmals für das Verfahren der Anhörungsrüge angestrebt wird, die Bewilligung von PKH in jedem Fall verweigert, wäre ein unbemittelter Antragsteller schlechter gestellt als ein bemittelter, was mit der Bewilligung von PKH unter grundrechtlichen Gesichtspunkten (Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 1 GG) gerade vermieden werden soll (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 22.01.1959, 1 BvR 154/55, und vom 16.04.2019, 1 BvR 2111/17).
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    Denn die Umstände des Einzelfalls machen vorliegend, auch wenn die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und diejenige über das Begehren in der Sache, hier also über die Anhörungsrüge, unterschiedlichen Maßstäben unterliegen, eine separate Begründung der Entscheidung über die PKH nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.07.2016, 2 BvR 2231/13, und vom 05.12.2018, 2 BvR 2257/17).
  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    Die Erfüllung des Darlegungserfordernisses gemäß § 178a Abs. 2 Satz 5 SGG, wonach die Anhörungsrüge die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in § 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG genannten Voraussetzungen ("das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat") darlegen muss, ist wegen § 178a Abs. 4 Satz 1 SGG Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. BSG, Beschluss vom 07.04.2005, B 7a AL 38/05 B; Beschluss des Bayer. LSG vom 24.07.2012, L 15 SF 150/12 AB RG, L 15 SF 151/12 AB RG).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    Würde in einer Konstellation wie hier, in dem eine anwaltliche Vertretung erstmals für das Verfahren der Anhörungsrüge angestrebt wird, die Bewilligung von PKH in jedem Fall verweigert, wäre ein unbemittelter Antragsteller schlechter gestellt als ein bemittelter, was mit der Bewilligung von PKH unter grundrechtlichen Gesichtspunkten (Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 1 GG) gerade vermieden werden soll (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 22.01.1959, 1 BvR 154/55, und vom 16.04.2019, 1 BvR 2111/17).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    Zwar ist ein Antrag auf Bewilligung von PKH auch im Verfahren der Anhörungsrüge zulässig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C, und vom 15.03.2018, B 10 ÜG 30/17 C).
  • LSG Bayern, 07.08.2013 - L 15 SF 139/13

    Anhörungsrüge gem. § 178 a SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
    Zum anderen ist darzulegen, weshalb ohne den Verstoß eine günstigere Entscheidung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Leitherer, a.a.O., § 178a, Rdnr. 6a; Bayer. LSG, Beschluss vom 07.08.2013, L 15 SF 139/13 RG).
  • LSG Sachsen, 30.04.2013 - L 8 AS 702/13
  • LSG Bayern, 24.07.2012 - L 15 SF 150/12
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

  • LSG Bayern, 16.05.2014 - L 15 SF 372/13

    Wiedereinsetzung, Vergütungsanspruch, Gutachtenkosten, Fristversäumnis

  • LSG Bayern, 20.05.2022 - L 2 SF 103/22

    Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages nach

    Unabhängig von der Frage, ob ein Befangenheitsantrag in einem Verfahren der Anhörungsrüge überhaupt zulässigerweise gestellt werden kann (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 29.04.2019, L 20 SF 12/19 AB, vom 23.09.2020, L 11 SF 263/20 AB, und vom 24.09.2020, L 11 SF 283/20 AB; Flint a.a.O., § 60, Rdnr. 161.1 ff.), ist ein Verfahren einer Anhörungsrüge derzeit nicht anhängig, sondern von den Bevollmächtigten des Klägers lediglich für die Zukunft angekündigt worden (S. 4 des Schriftsatzes vom 12.05.2022: "wird eine Anhörungsfüge ... erhoben werden").
  • SG Konstanz, 18.06.2021 - S 8 SF 1275/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Unzulässigkeit wegen

    Dafür spricht, dass auch in Nebenverfahren ein Antrag auf Prozesskostenhilfe zulässig ist (Bayerisches LSG, Beschl. v. 9.7.2019 - L 20 SF 12/19 AB (Rn. 29) - juris mwN.); dagegen spricht jedoch, dass es sich bei einem Ablehnungsantrag um eine Prozesshandlung handelt (Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt/ Keller , 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 10a) und Prozesskostenhilfe nur für ein ganzes Verfahren gewährt werden kann (Saenger/ Kießling , 8. Aufl. 2019, § 114 ZPO Rn. 8).
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